Trinkwasser ist Grundrecht! Keine Privatisierung des Harzwasserwerkes

Der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen hat in seiner gestrigen Sitzung (02. April 2014) die Situation der Harzwasserwerke (HWW) diskutiert und den Beschluss „Trinkwasser ist Grundrecht - keine Privatisierung der Harzwasserwerke!“ gefasst. „Trinkwasser ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und darf nicht zum Spekulationsobjekt werden. Daher fordern wir die Anteilseigner der HWW auf, nach Lösungen zu suchen, die eine Stärkung der kommunalen und regionalen Besitzstrukturen ermöglichen. Zudem muss das Land sein Zustimmungsvorbehalt nutzen, um eine Veräußerung an private Unternehmen zu verhindern“, sagte der Landesvorsitzende Jan Haude  in Hannover. Aufgrund eines hohen Sanierungsbedarfs und des daraus resultierenden Investitionsstaus planen einige Anteilseigner der Harzwasserwerke ihren Ausstieg. Den vertraglichen Regelungen nach hat das Land Niedersachsen ein eingeschränktes Vorkaufsrecht.

Die Harzwasserwerke beliefern rund zwei Millionen Menschen mit Trinkwasser und betreiben drei Talsperren sowie vier Grundwasserwerke. „Im Interesse einer langfristigen Sicherung und nachhaltigen Nutzung der Ressource Trinkwasser müssen langfristige Überlegungen Vorrang vor rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungen haben“, begründete Haude den Beschluss des Landesvorstandes

03.04.2014

Beschluss des Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen
02. April 2014 in Hannover


Trinkwasser ist Grundrecht –
keine Privatisierung der Harzwasserwerke!
Die Harzwasserwerke (HWW) im Süden Niedersachsens beliefern rund zwei Millionen
Menschen mit Trinkwasser und betreiben drei Talsperren und vier Grundwasserwerke. Über die
Wasserversorgung hinaus haben die HWW eine wichtige Funktion für den Hochwasserschutz,
die Niedrigwasseraufhöhung, die Energiegewinnung und den Erhalt des Kulturdenkmals
Oberharzer Wasserregal.
Aufgrund eines hohen Sanierungsbedarfs und des daraus resultierenden Investitionsstaus
planen einige Anteilseigner der Harzwasserwerke ihren Ausstieg. In einem ersten Schritt wurde
von diesen der Konsortialvertrag gekündigt, der die Vorkaufsrechte regelt und damit eine
Veräußerung der Anteile einleitet.
Das Land Niedersachsen hat aufgrund der vertraglichen Regelungen ein eingeschränktes
Vorkaufsrecht. Ein Verkauf oder eine Abtretung von Anteilen an den Harzwasserwerken
bedürfen einer Zustimmung des Landes.
Vor diesem Hintergrund fordert der Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Niedersachsen:


1. Trinkwasser ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Öffentliche Interessen
müssen Vorrang vor Renditeerwartungen haben, daher darf es nicht zum
Spekulationsobjekt werden. Wir lehnen eine Privatisierung der Harzwasserwerke ab.


2. Wir fordern die Anteilseigner der HWW auf, nach Lösungen zu suchen, die eine
Stärkung der kommunalen und regionalen Besitzstruktur ermöglichen. Im Interesse einer
langfristigen Sicherung und nachhaltigen Nutzung der Ressource Trinkwasser sollten
langfristige Überlegungen Vorrang vor rein betriebswirtschaftlichen Betrachtungen
haben. In den vergangenen Jahren haben sich die Nutzungskonkurrenzen um Boden
und Wasser zugespitzt. Vor diesem Hintergrund würde ein Rückzug der kommunalen
Partner der Trinkwasserversorgung auch ein Rückzug aus der gesellschafts- und
umweltpolitischen Verantwortung bedeuten.

3. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, im Rahmen des Zustimmungsvorbehaltes des
Landes sicherzustellen, dass im Falle eines Verkaufs von Anteilen an den
Harzwasserwerken diese nicht an private Unternehmen veräußert werden, sondern nur
an andere öffentliche Wasserversorger oder öffentlich-rechtliche Unternehmen.

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