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Begründung: Das deutsche Vergaberecht erlaubt ausdrücklich, soziale und ökologische Aspekte bei Beschaffungen zu berücksichtigen. Außerdem sieht das Haushaltsrecht vor, dass nicht das billigste, sondern das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhalten soll. Gesamtgesellschaftliche Folgen können dabei berücksichtigt werden. Es sollen Waren bevorzugt werden, die ein Siegel tragen wie TransFair, RugMark, STEP oder FairStone.
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